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Der Herbst kommt: Neues zu Baumschutzsatzungen

Landtag lockert Baumschutzsatzungen (Dresden, am 1.9.2010)

Mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts hat der Sächsische Landtag heute die kommunalen Baumschutzsatzungen gelockert. "Das Gesetz ist ein guter Kompromiss zwischen Naturschutz und den berechtigten Interessen von Grundstücksbesitzern und Kleingärtnern. Es ist zudem ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau", sagte Stephan meyer, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Nach dem Gesetz sind Kleingärten vom Geltungsberecih kommunaler Baumschutzsatzungen ausgenommen. Gleiches gilt für Bäume auf Grundstücken mit Gebäuden. Der Stammumfang darf allerdings nicht größer als einen Meter (gemessen in einer Stammhöhe von einem Meter) betragen. Bäume mit größerem Stammumfang dürfen nicht gefällt werden oder bedürfen - wie bisher - einer Genehmigung. Dabei gilt ab sofort eine Genehmigungsfiktion. Die bisherigen Regelungen zum Baumschutz gelten weiterhin. So ist das Fällen von Bäumen während der Vegetationsperiode von April bis Oktober grundsätzlich untersagt. Ausnahmen können von der zuständigen Gemeinde erteilt werden. 

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MELDUNGEN DER SÄCHSISCHEN UNION UND DER CDU FRAKTION

Sächsische Union

Aktuell: 

CDU Fraktion des Sächsischen Landtages

Pressemitteilung: 

 

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